Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Sprengstoffwesen
Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz an Privatpersonen zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderlader- und Böllerschießen.
Ansprechpartner
Telefon | ||
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Anke Thielen | 0208 825-2500 | anke.helbing@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 407
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Diese Kosten entstehen:
Gebühren nach Aufwand und Umfang des Antrages
Bitte bringen Sie mit:
Unterlagen nach Umfang der beantragten Tätigkeit
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