Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Sprengstoffwesen

Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz an Privatpersonen zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderlader- und Böllerschießen.

Ansprechpartner

  Telefon E-Mail
Anke Thielen 0208 825-2500 anke.helbing@oberhausen.de
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 407
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

Diese Kosten entstehen:

Gebühren nach Aufwand und Umfang des Antrages


Bitte bringen Sie mit:

Unterlagen nach Umfang der beantragten Tätigkeit