Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Tierkörperbeseitigung von Nutztieren, Speiseabfallbeseitigung nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Gemeint ist die Tierkörperbeseitigung großer (landwirtschaftlicher) Nutztiere wie beispielsweise Pferde, Rinder, Hühner oder Schweine.
Für Haustiere wie Hunde, Katzen etc. wenden Sie sich bitte an ihre/-n Tierarzt/Tierärztin oder an SecAnim.
Bei toten Fundtieren, beispielsweise überfahrenen Katzen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (0208 8578-4715 oder 0208 8578-4716).
Ansprechpartnerinnen
Telefon | ||
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Veterinäramt | veterinäramt@oberhausen.de | |
Dr. Alexandra Ritsert Amtstierärztin |
0208 825-3336 |
a.ritsert@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Veterinäramt
Technisches Rathaus
Zimmer: B 512
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5384
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