Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Umweltzone - Ausnahmegenehmigung
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone nach § 40 Abs. 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Ansprechpartner
Telefon | ||
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Silvia Brodde | 0208 825-3161 | silvia.brodde@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 405
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Diese Kosten entstehen:
- 15,00 Euro Tagesgenehmigung
- 75,00 Euro Jahresgebühr für Privatpersonen
- 100,00 Euro Jahresgebühr für Gewerbetreibende
Bitte bringen Sie mit:
Unterlagen nach Umfang der beantragten Tätigkeit!
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