Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.
Ansprechpartner
Telefon | ||
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Daninka Giesenar | 0208 825-3359 | daninka.giesenar@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelgenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 408
Bahnhofsstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Diese Kosten entstehen:
60,00 EURO
Bitte bringen Sie mit:
Schriftlicher Antrag mit Angaben über: Personalien des Antragstellers/in, Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung) Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)
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