Einwohnermeldewesen

Abmeldung

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:

Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)

Weitergehende Informationen:

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden.
Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 BMG elektronisch erfolgen.

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Die abmeldepflichtigen Personen haben sich bei einer persönlichen Vorsprache auszuweisen. Im Rahmen der schriftlichen Abmeldung, ist eine Kopie des Ausweises beizufügen.

Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen

Online-Terminvergabe

Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.


Ansprechpartnerinnen

Anfangsbuchstabe
des Nachnamens
Ansprechpartnerin Telefon
A - D Iris Plato 0208 825-2424
E - Ham Astrid Mura 0208 825-2383
Han - K Heike Knopke 0208 825-2401
L - Q Birgit Mecking 0208 825-2405
R, St, T - Ü N.N. 0208 825-3177
S + Sch (ohne St) Katja Haake 0208 825-2668
V - Z Angelika Arkenau 0208 825-2826

Kontakt

Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de