Einwohnermeldewesen
Ummeldung
Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Diese Kosten entstehen:
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweise oder Pässe sämtlicher Personen die angemeldet werden und ggf. deren Vollmachten, sowie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Den ausgefüllten Vordruck "Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde" falls Sie diesen selbst ausgefüllt haben oder ausfüllen wollen. Ansonsten werden die Daten nach Ihren Angaben und vorgelegten Unterlagen erfasst. Sie finden den Vordruck auf der Seite Formulare (siehe Seitenende).
E-Mail: Einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Weitergehende Informationen:
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Das Ummeldeformular steht zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die darauf abgedruckten Hinweise auf Ihre Rechte und Pflichten sowie auf die Zulässigkeit von Datenübermittlungen.
Online-Terminvergabe
Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen
Anfangsbuchstabe des Nachnamens |
Ansprechpartnerin | Telefon |
---|---|---|
A - D | Iris Plato | 0208 825-2424 |
E - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
L - Q | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
R, St, T - Ü | N.N. | 0208 825-3177 |
S + Sch (ohne St) | Katja Haake | 0208 825-2668 |
V - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de