Bürgerservicestellen

Anträge

Die Feststellung des Grades der Behinderung oder der gesundheitlichen Merkmale für die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist beim Versorgungsamt zu beantragen (Erstfeststellung). Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden (Neufeststellung).

Die notwendigen Antragsvordrucke sind bei den Bezirksverwaltungsstellen und in deren Bürgersprechstunden in den verschiedenen Ortsteilen erhältlich. Ein Download der Antragsvordrucke ist auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster möglich oder können unter der Rufnummer 0201/88-0 beim Amt für Soziales und Wohnen - Abteilung Versorgungsamt - der Stadt Essen telefonisch angefordert werden.

Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, beraten wir Sie und leiten sie an das Amt für Soziales und Wohnen - Abteilung Versorgungsamt - der Stadt Essen weiter.


Bitte bringen Sie mit:

Ärztliche Unterlagen über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand (insbesondere aktuelle Krankenhausentlassungsberichte, Kurabschlussgutachten oder ähnliches) soweit Sie über solche Unterlagen verfügen.

Bei Änderungsanträgen wird der letzte Bescheid des früheren Versorgungsamtes oder der aktuelle des Amtes für Soziales und Wohnen - Abteilung Versorgungsamt - der Stadt Essen mit den anerkannten Erkrankungen benötigt 


Diese Kosten entstehen:

Gebührenfrei