Bürgerservicestellen

Ausweis

Zum Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter stellt das Amt für Soziales und Wohnen - Abteilung Versorgungsamt - der Stadt Essen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50, einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier werden der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen eingetragen, die unter anderem den Anspruch auf die jeweiligen Nachteilsausgleiche kennzeichnen.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Schwerbehindertenausweis auf der Vorderseite insgesamt dreimal von den Bürgerservicestellen verlängert werden. Die Verlängerung ist jedoch nur auf den Papierausfertigungen und nicht auf der Scheckkartenform, möglich.

Wenn diese drei Möglichkeiten ausgenutzt sind, wird ein Lichtbild für die Neubeantragung in Scheckkartenform benötigt. Einen weiteren Ausweis in Papierform gibt es nicht mehr.


Bitte bringen Sie mit:

Schwerbehindertenausweis


Diese Kosten entstehen:

keine