Einwohnermeldewesen
Führungszeugnis
Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Diese Kosten entstehen:
Gebühr: 13,00 Euro
Gebührenfreiheit besteht für Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Hierüber muss jedoch ein Nachweis geführt werden. Details zur Gebührenbefreiung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis oder Pass und ggf. das Anschreiben der Behörde, die das Führungszeugnis verlangt.
E-Mail: Einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Weitergehende Informationen:
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt dahin gesandt wird.
- erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
- Europäisches Führungszeugnis: Gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sind ab dem 31.08.2018 in das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Bei der Antragstellung sind von Ihnen alle Staatsangehörigkeiten, die Sie besitzen, anzugeben. Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz verlängert sich dementsprechend.
Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind. Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. www.bundesjustizamt.de
Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen. Sie können sich leider nicht (z.B.: per Vollmacht) vertreten lassen.
Sie können das Führungszeugnis auch online beim Bundeszentralregister in Bonn beantragen. Voraussetzung dafür ist die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises.
Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
Achtung:
Weitere Beantragungsmöglichkeiten eines Führungszeugnisses über "Drittanbieter" sind ausgeschlossen.
Es handelt sich lediglich um kostenpflichtige Angebote, die jedoch nur das Procedere der Beantragung beschreiben und eine analoge Gebühr von 13,00 EUR dafür erheben.
Ein Führungszeugnis erhält der/die Antragsteller/in nicht.
Online-Terminvergabe
Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen
Anfangsbuchstabe des Nachnamens |
Ansprechpartnerin | Telefon |
---|---|---|
A - D | Iris Plato | 0208 825-2424 |
E - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
L - Q | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
R, St, T - Ü | N.N. | 0208 825-3177 |
S + Sch (ohne St) | Katja Haake | 0208 825-2668 |
V - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de