Einwohnermeldewesen
Wehrerfassung
Datenübermittlung gemäß § 58 Abs. 1 Soldatengesetz mit Verweis auf das Wehrpflichtgesetz (WPflG) /
Widerspruch gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt.
Die Meldebehörde ist jedoch nunmehr verpflichtet, einmal pro Kalenderjahr die
- Namen,
- Vornamen,
- Anschrift
aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Oberhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.
Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach§ 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Der Widerspruch kann jederzeit unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in den Bürgerservicestellen der Stadt Oberhausen eingelegt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Widerspruch schriftlich, mit dem in den Downloads hinterlegten Formular, einzulegen.
Online-Terminvergabe
Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen
Anfangsbuchstabe des Nachnamens |
Ansprechpartnerin | Telefon |
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A - D | Iris Plato | 0208 825-2424 |
E - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
L - Q | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
R, St, T - Ü | N.N. | 0208 825-3177 |
S + Sch (ohne St) | Katja Haake | 0208 825-2668 |
V - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de