Bürgerservicestellen

Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Was ist die Rundfunk-Gebühr?

Die Rundfunk-Gebühr ist Geld.

Bild zeigt ein Radio, Geld und einen Fernseher
 

Das Geld muss man bezahlen für das Nutzen vom

  • Radio
  • Fernsehen
  • Internet.

 

Soviel muss man für die Rundfunk-Gebühr zahlen:

18 Euro 36.


Menschen mit Behinderung können von der Rundfunk-Gebühr befreit werden.

Das bedeutet:

Menschen mit Behinderung müssen das Geld nicht bezahlen.

 

Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung von der Rundfunk-Gebühr bekommen.

Das bedeutet:

Menschen mit Behinderung müssen weniger Geld bezahlen.


Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es kleine Felder.

In den kleinen Feldern sind Buchstaben.

Die Buchstaben haben eine Bedeutung.

Bild zeigt einen Schwerbehindertenausweis mit einem schwarzen Pfeil
 

Die kleinen Felder nennt man auch:

Merk-Zeichen.

 

Dann zahlen Sie weniger Geld für die Rundfunk-Gebühren:

 

In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht

das Merk-Zeichen: RF.

Das Merk-Zeichen RF bedeutet:

Rundfunk. Fernsehen.

Bild zeigt Schwerbehindertenausweis mit Merk-Zeichen RF
 

Dann zahlen Sie 6 Euro 12 im Monat.


Sie möchten weniger Geld bezahlen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie stellen den Antrag bei den Bürger-Service-Stellen.

 

Zum Beispiel in:

  • Alt-Oberhausen
  • Osterfeld
  • Sterkrade.
Bild zeigt zwei Personen am Schreibtisch
 

Für den Antrag brauchen Sie:

  • den Schwer-Behinderten-Ausweis

oder

  • ein Schreiben vom Versorgungs-Amt
    Der Name von dem Schreiben ist:
    Feststellungs-Bescheid

und

  • die Beitrags-Nummer für den Rundfunk.
Bild zeigt einen Schwerbehindertenausweis und ein Schreiben
 

Sie möchten mehr Informationen über die Beiträge bekommen?

Dann klicken Sie auf die blauen Buchstaben: www.rundfunkbeitrag.de


Sie möchten von der Rundfunk-Gebühr befreit werden?

Für die Befreiung von der Rundfunk-Gebühr gibt es Gründe.

Zum Beispiel:

  • Sie haben wenig Geld.
  • Sie haben eine Beeinträchtigung.

 

Bei den Bürger-Service-Stellen können Sie:

  • sich über die Gründe informieren.
  • einen Antrag stellen.
  • fragen:
    Was brauchen Sie für den Antrag?

 

Die Bürger-Service-Stellen sind in:

  • Alt-Oberhausen
  • Osterfeld
  • Sterkrade.

 

Bürger-Service-Stellen

und Öffnungs-Zeiten

Bild zeigt ein Gebäude und eine Tür
 

Bürger-Service-Stelle Sterkrade

Die Adresse ist:

Technisches Rathaus

Bahnhofsstraße 66

46145 Oberhausen

 

Die Öffnungszeiten sind:

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Bürger-Service-Stelle Alt-Oberhausen

Die Adresse ist:

Rathaus Oberhausen

Schwartzstraße 72

46045 Oberhausen

 

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Bürger-Service-Stelle Osterfeld

Die Adresse ist:

Rathaus Osterfeld

Bottroper Straße 183

46117 Oberhausen

 

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

 

Bitte machen Sie einen Termin:

Sie können anrufen.

Das ist die Telefon-Nummer:

0208 825-1

 

Sie können auf die blaue Schrift klicken:

Dann kommen Sie auf eine bestimmte Internet-Seite.

Die bestimmte Internet-Seite ist für die Termin-Vergabe.

Die bestimmte Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Termin-Vergabe


Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.