Bürgerservicestellen
Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Was ist die Rundfunk-Gebühr?
Die Rundfunk-Gebühr ist Geld.
Das Geld muss man bezahlen für das Nutzen vom
- Radio
- Fernsehen
- Internet.
Soviel muss man für die Rundfunk-Gebühr zahlen:
18 Euro 36.
Menschen mit Behinderung können von der Rundfunk-Gebühr befreit werden.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung müssen das Geld nicht bezahlen.
Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung von der Rundfunk-Gebühr bekommen.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung müssen weniger Geld bezahlen.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es kleine Felder.
In den kleinen Feldern sind Buchstaben.
Die Buchstaben haben eine Bedeutung.
Die kleinen Felder nennt man auch:
Merk-Zeichen.
Dann zahlen Sie weniger Geld für die Rundfunk-Gebühren:
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht
das Merk-Zeichen: RF.
Das Merk-Zeichen RF bedeutet:
Rundfunk. Fernsehen.
Dann zahlen Sie 6 Euro 12 im Monat.
Sie möchten weniger Geld bezahlen?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie stellen den Antrag bei den Bürger-Service-Stellen.
Zum Beispiel in:
- Alt-Oberhausen
- Osterfeld
- Sterkrade.
Für den Antrag brauchen Sie:
- den Schwer-Behinderten-Ausweis
oder
- ein Schreiben vom Versorgungs-Amt
Der Name von dem Schreiben ist:
Feststellungs-Bescheid
und
- die Beitrags-Nummer für den Rundfunk.
Sie möchten mehr Informationen über die Beiträge bekommen?
Dann klicken Sie auf die blauen Buchstaben: www.rundfunkbeitrag.de
Sie möchten von der Rundfunk-Gebühr befreit werden?
Für die Befreiung von der Rundfunk-Gebühr gibt es Gründe.
Zum Beispiel:
- Sie haben wenig Geld.
- Sie haben eine Beeinträchtigung.
Bei den Bürger-Service-Stellen können Sie:
- sich über die Gründe informieren.
- einen Antrag stellen.
- fragen:
Was brauchen Sie für den Antrag?
Die Bürger-Service-Stellen sind in:
- Alt-Oberhausen
- Osterfeld
- Sterkrade.
Bürger-Service-Stellen
und Öffnungs-Zeiten
Bürger-Service-Stelle Sterkrade
Die Adresse ist:
Technisches Rathaus
Bahnhofsstraße 66
46145 Oberhausen
Die Öffnungszeiten sind:
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Bürger-Service-Stelle Alt-Oberhausen
Die Adresse ist:
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Bürger-Service-Stelle Osterfeld
Die Adresse ist:
Rathaus Osterfeld
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Bitte machen Sie einen Termin:
Sie können anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer:
0208 825-1
Sie können auf die blaue Schrift klicken:
Dann kommen Sie auf eine bestimmte Internet-Seite.
Die bestimmte Internet-Seite ist für die Termin-Vergabe.
Die bestimmte Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.