Straßenverkehr

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für drei Jahre ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein. Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch selten benötigt; für einige Staaten (zum Beispiel USA, Kanada) ist es jedoch empfehlenswert, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

  1. Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), dass die biometrischen Anforderungen erfüllt. Sollte aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung ständig getragen werden, sind Ausnahmen lediglich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen.
  2. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  3. Nationaler EU-Kartenführerschein
  4. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 16,30 Euro

Der internationale Führerschein wird am Tage der Vorsprache bei der Behörde gefertigt und kann daher sofort mitgenommen werden. Der Internationale Führerschein muss persönlich beantragt werden.
Nach neuesten Vorschriften kann ein solcher Führerschein jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits in Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist.

Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist die Beantragung eines Kartenführerscheines zwingend vorgeschrieben.

In diesem Fall ist ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,30 Euro an.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, 9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de