Straßenverkehr

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

Ein Antrag auf Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis kann nur persönlich gestellt werden.

Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse. An dieser Stelle wird daher auf die Auflistung der Antragsunterlagen unter Erwerb einer Fahrerlaubnis verwiesen.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

An Verwaltungsgebühren sind mindestens 96,30 Euro bei Antragstellung zu entrichten.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de