Führerschein
Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE und D1/D1E und D/DE werden ab Antragstellung befristet erteilt. Für den Antrag auf Verlängerung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa vier Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter Beifügung der untengenannten Unterlagen (Ziffer 1-5) rechtzeitig, circa vier Wochen vor Ablauf, zu beantragen.
Folgende Antragsunterlagen sind bei persönlicher Vorsprache mitzubringen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr) *
- gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, (vom Hausarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner) darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
- aktueller Führerschein
Sollte die Fahrerlaubnis der obengenannten Klassen gewerblich genutzt werden ist ebenfalls die Vorlage der 35-stündigen Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.
Die Gebühr beträgt zur Zeit mindestens 43,90 bis 85,50 Euro.
Für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (jetzt Klasse C/CE), die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollte die Klasse 2 bereits abgelaufen sein, ist ein Antrag auf Erteilung nach Fristablauf zu stellen. Es sind hierbei die gleichen Antragsunterlagen wie für eine Verlängerung vorzulegen.
Ob die Erteilung der Fahrerlaubnis prüfungsfrei möglich ist, hängt davon ab, wie lange die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de