Straßenverkehr
Sehtest/augenärztliches Gutachten
Einen Sehtest kann man bei allen als Sehteststelle anerkannten Optikern ablegen.
Alternativ kann man auch, sofern es nicht sogar vorgeschrieben ist, ein augenärztliches Gutachten zum Nachweis ausreichenden Sehvermögens vorlegen, das jedoch erheblich kostspieliger ist. Notwendig wird ein solches Gutachten erst dann, wenn der Sehtest nicht bestanden wurde.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9003, -9015
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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