Führerschein
Die Führerscheinklassen
AM A2 C1 C D1 D BE C1E CE D1E L T |
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit < 45 km/h, elektronische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum <50 ccm oder Nenndauerleistung < 4kW, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Krafträder (auch mit Beiwagen): Motorleistung <35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/Kg) Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend) Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermassse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen) Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördeerzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9003, -9015
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de