Straßenverkehr
Umschreibung einer Sonderfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehrfahrerlaubnis)
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
- gültiger Pass oder Personalausweis, Truppenausweis sofern das Dienstverhältnis noch nicht beendet ist. Bei Beendigung des Dienstverhältnis ist eine entsprechende Bescheinigung über den Erwerb der Fahrerlaubnis vorzulegen,
- die Sonderfahrerlaubnis im Original,
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1 Jahr)*,
- sofern bereits vorhanden, den Zivilführerschein,
- Verwaltungsgebühr von derzeit mindestens 43,90 Euro, bei Fahranfängern 44,70 Euro
* Sie können Ihr Lichbild für 7,00 EURO vor Ort erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
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