Führerschein
Mofaprüfbescheinigung
Für ein Mofa gibt es im eigentlichen Sinne keinen Führerschein. Dennoch benötigt man auch für das Führen eines solchen Gefährtes eine Erlaubnis, die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Eine solche Bescheinigung stellt nach bestandener Prüfung der TÜV aus, eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich.
Für Schüler besteht auch oftmals die Möglichkeit, eine solche Prüfbescheinigung in der Schule zu erwerben. Unter Umständen lohnt hier auch eine Nachfrage beim Schulsekretariat.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9003, -9015
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de