Zulassung
Einfuhr aus dem Ausland
Für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland benötigen Sie
für Neufahrzeuge
- COC des Herstellers oder Gutachten nach § 21 STVZO
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bankverbindung IBAN (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)
für Gebrauchtfahrzeuge
- ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichen (falls noch nicht abgemeldet)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bankverbindung IBAN (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)
- gültige Hauptuntersuchung
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
- Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise/Reisepässe beider Erziehungsberechtigten mitzubringen
Zulassung für juristische Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Kopie Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
Zulassung für Vereine zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de
AbmeldungAnschriftenänderungenAusfuhrkennzeichenEinfuhr aus dem AuslandHalterauskünfteKurzzeitkennzeichenNamensänderungNeuzulassungOldtimerkennzeichenRotes KennzeichenTechnische ÄnderungenUmschreibung innerhalb OberhausensUmschreibung von außerhalbUmschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit KennzeichenübernahmeWunschkennzeichen