Zulassung

Einfuhr aus dem Ausland

Für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland benötigen Sie

für Neufahrzeuge

  •  COC des Herstellers oder Gutachten nach § 21 STVZO
  •  Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  •  Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
  •  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  •  Bankverbindung IBAN (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)

     

für Gebrauchtfahrzeuge

  •  ausländische Fahrzeugpapiere
  •  ausländische Kennzeichen (falls noch nicht abgemeldet)
  •  Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  •  Zollbescheinigung (nur bei Nicht-EU-Fahrzeugen)
  •  Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  •  Bankverbindung IBAN (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)
  • gültige Hauptuntersuchung

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
  • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise/Reisepässe beider Erziehungsberechtigten mitzubringen

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Kopie Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
  • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)

Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
  • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Bevollmächtigten)

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de