Zulassung
Technische Änderungen
Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.
Für die Eintragung der technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Gutachten der Überwachungsorganisation
- hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de