Zulassung
Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden.
Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit,
so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung für den Zuteilungszeitraum haben, kann ein
Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstliegenden Prüfstelle in Oberhausen und zurück zulässig sind.
Ist wegen Mängel eine Wiedervorführung des Fahrzeuges erforderlich, dürfen Fahrten zu geeigneten
Einrichtungen zur Reparatur in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Entspricht das Fahrzeug keinem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, werden Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk zugeteilt, die entsprechende Fahrten zur nächsten Prüfstelle in Oberhausen oder einem angrenzenden Bezirk ermöglichen.
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) - Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Fahrzeugpapiere bzw.
EG-Typgenehmigungsbescheinigung beides im Original - der letzte Prüfbericht zur Hauptuntersuchung im Original
- bei Beantragung am Standort: der Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis des Standortes
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de